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Hier findet Ihr verschiedene Texte zur Diskussion über die Wahlaltergrenze. Da die uns unterstützenden Organisationen dazu verschiedene Ansichten vertreten, kommen hier auch verschiedene Standpunkte zu Wort.
Auch an Euren Anregungen bzw. Eurer Kritik sind wir interessiert.
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Menschenrechte nach Alter?

Im Jahr 1948 verabschiedete die UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dazu gehören nicht nur das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, sondern z.B. auch der Schutz der Privatsphäre, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit etc. Zum 50. Jahrestag, im Dezember 1998, veröffentlichten die KinderRÄchTsZÄnker (K.R.Ä.T.Z.Ä.) ihren Menschenrechtsreport „Die Diskriminierung des Kindes“, aus dem wir hier einen Auszug abdrucken.

Kinder sind zweifelsfrei Menschen. Deshalb haben auch sie eine unantastbare Menschenwürde - die gleiche unantastbare Menschenwürde wie alle erwachsenen Menschen. Eine Unterschiedlichkeit ihrer Menschenwürde wäre schlicht unbegründbar. Sonst müßten wahrscheinlich auch Frauen und Männer eine unterschiedliche Menschenwürde haben, kluge und weniger kluge, behinderte und nicht behinderte, arme und reiche, und überhaupt alle Menschen müßten unterschiedliche Menschenwürden haben. Das wäre natürlich Unsinn. Alle Menschen haben die gleiche Menschenwürde. Und allgemein werden die Menschenrechte aus dieser Menschenwürde hergeleitet. Da alle Menschen in ihrer Menschenwürde gleich sind, wäre es sehr unlogisch, wenn einige Menschen weniger Menschenrechte hätten als andere. Deshalb haben alle die gleichen Menschenrechte - auch Kinder.

Es ist grundsätzlich ungerecht, Menschen aufgrund einer Eigenschaft zu diskriminieren, für die sie nichts können. Nicht nur Geschlecht, Hautfarbe, Behinderung und Staatsangehörigkeit sind solche Eigenschaften, sondern auch das Alter eines Menschen. Einen Menschen aufgrund seines Alters rechtlich zu benachteiligen, ist kein bißchen besser, als ihn aufgrund seiner Hautfarbe zu diskriminieren.

Recht ungleich Tätigkeit

Daß Kinder im allgemeinen weniger Fähigkeiten haben als Erwachsene, kann in keinem Fall ein Argument sein, um Kindern Rechte vorzuenthalten. Es ist wichtig, sich klar zu machen, daß ein Recht und eine Tätigkeit nicht das selbe sind. Ein (Menschen-)Recht zu haben, heißt, daß man an einer Handlung nicht gehindert werden darf. Es heißt nicht, daß man die Handlung jemals begehen muß. Es heißt nicht mal, daß man körperlich und geistig dazu überhaupt fähig sein muß. Das Recht auf freie Meinungsäußerung beispielsweise verpflichtet niemanden, sich zu einer Thematik zu äußern; es stellt nur klar, daß niemand daran gehindert werden darf (...) Der Grundgedanke der Menschenrechte ist der Schutz Schwächerer. (...) Der Schwächere bekam ein Recht, d. h. er durfte bestimmte Handlungen begehen. Daran durfte ihn keiner hindern, also auch der Starke nicht. Natürlich durfte auch der Starke nicht unterdrückt werden. Also bekam auch er das Recht, das der Schwache bekommen hatte. Keiner von beiden mußte nun mehr befürchten, vom anderen unterdrückt zu werden. (...) Selbstbestimmung in Bereichen, die nur den Einzelnen angehen und Mitbestimmung in Bereichen, die alle angehen. Das sind die Grundprinzipien von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie.

Schutz durch weniger Rechte?

Schutz darf grundsätzlich nie bedeuten, daß die Rechte der zu schützenden Person eingeschränkt werden. Gegebenenfalls ist sie von einigen Pflichten zu entbinden, oder erhält in einzelnen Situationen zusätzliche Rechte aufgrund ihrer verminderten Fähigkeiten. Rollstuhlfahrern z.B., die ja in ihrer Fähigkeit sich fortzubewegen eingeschränkt sind, wird nicht etwa das Autofahren verboten, sondern ihnen wird dabei geholfen. (...) Für Kinder und Jugendliche muß das selbe gelten.

Das jetzige Prinzip, Kindern mit zunehmendem Alter mehr Rechte zu geben, ist völlig falsch, weil so die Rechte nur denen gegeben werden, die ohnehin schon "stark" sind, sie aber denen vorenthalten werden, die "schwach" sind und sie daher am dringendsten brauchen.(...) Die Gleichberechtigung wirklich aller Menschen wird sicher nicht sämtliche Probleme der Menschheit lösen. Aber nach der - zumindest gesetzlichen - Gleichberechtigung der Frauen, der Schwarzen und der Menschen mit Behinderung wäre die Gleichberechtigung der Kinder ein logischer, konsequenter und dringend gebotener Schritt.

K.R.Ä.T.Z.Ä.
Menschenrechtsreport

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