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Berlin, 10. Juni 2004

Pressemitteilung

Fraktionen diskutieren Wahlrecht von Kindern

Der Deutsche Bundestag nimmt die Forderung ernst, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht aufzuheben. Dies hatten mehr als 2000 Kinder und Jugendliche mit der Petition ICH WILL WÄHLEN gefordert. Der Petitionsausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag endgültig über die Petition ICH WILL WÄHLEN des gleichnamigen bundesweiten Jugendbündnisses entschieden. Die Petition soll nun den Fraktionen des Deutschen Bundestages „zur Kenntnis“ gegeben werden. Das Plenum des Bundestages folgte damit einer entsprechenden, einstimmig gefassten Empfehlung des Petitionsausschusses.

Mit der Petition ICH WILL WÄHLEN forderten die mehr als 2000 unter18jährigen Unterzeichner, „an Wahlen und Abstimmungen – höchstpersönlich und ohne Stellvertretung durch Eltern – teilnehmen“ zu können. Dafür solle der Bundestag die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Konkret stellen sich die Gegner jeglicher Wahlaltersgrenze folgende Regelung vor: Sobald jemand das erste Mal an einer Wahl teilnehmen möchte, geht er höchstpersönlich zu seinem örtlichen Wahlamt, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Dabei spiele es keine dann keine Rolle mehr, ob jemand 7, 16 oder 25 Jahre alt sei. "Mit diesem Beschluss wird unsere Forderung - anders als bisher - offiziell nicht mehr als unbegründet abgetan sondern ernst genommen", kommentierte die 17jährige Anna Georgi aus dem Kampagnenbüro zufrieden den unerwarteten Erfolg. Niemand dürfe auf Grund seines Alters am Wählen gehindert werden.

Der Petitionsausschuss nahm in seinem Beschluss auch Bezug auf die Debatte um den Antrag „Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht ab Geburt“, den eine interfraktionelle Gruppe von 47 Abgeordneten in den Bundestag eingebracht hatte. Der Ausschuss ist der Auffassung, "dass die Fraktionen gerade auch die Meinung der minderjährigen Bevölkerung, d. h. derjenigen, die es angeht, einbeziehen sollten." Die Petenten hätten in ihrer Petition einige Argumente für eine Abschaffung der geltenden Altersbeschränkung beim Wahlrecht angeführt, die es wert seien diskutiert zu werden, heisst es in der Empfehlung weiter.

Der Anfang April in erster Lesung im Bundestag behandelte interfraktionelle Antrag sehe zwar vor, dass Kinder von Geburt an wahlberechtigt sind, aber die eigentliche Stimmabgabe bis zum 18. Lebensjahr bleibe den Eltern vorbehalten, kritisiert das Kampagnenbündnis. Befürworter dieses Antrags argumentieren u.a. mit dem in unserer Verfassung verankerten Prinzip der Allgemeinheit der Wahl, wohingegen Kritiker warnen, dass gegen das ebenfalls verfassungsrechtliche Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Wahl verstoßen werde, wenn Eltern für ihre Kinder wählen. "Unser Vorschlag, Kinder selber wählen zu lassen, ist daher einer optimaler Kompromiss, weil sowohl die Höchstpersönlichkeit als auch die Allgemeinheit der Wahl gewährleistet sind", meint Martin Wilke aus dem Berliner Kampagnenbüro.

Mehr als die Hälfte (61,4%) derjenigen, die sagen „Ich will wählen“, sind jünger als 16. Bei einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bliebe ihr Wille zu wählen weiterhin unberücksichtigt. Auch die Tatsache, dass mehr 15- als 17jährige die Petition unterschrieben haben, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16. Und auch mit Wahlalter 14 wären noch nicht alle zufriedengestellt: mehr als jeder vierte Unterschreibende (26,5%) ist unter 14.

Das Kampagnenbündnis setzt sich zusammen aus jugendlichen Vertretern von Kinder- und Jugendparlamenten, Schülervertretungen und ganz verschiedenartigen Jugendorganisationen. Vor etwa eineinhalb Jahren wurde die Petition an Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer überreicht.

Die Unterzeichner erhoffen sich von der Wahlstimme mehr Einfluss auf politische Entscheidungen. Denn Politik werde hauptsächlich für die gemacht, die wählen dürfen, heisst es im Petitionstext. „Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht, welches genauso wenig an Pflichten gebunden ist, wie z.B. das Recht auf Meinungsfreiheit.“, argumentiert die Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä., die Mitinitiator der Kampagne ist. Das Wahlrecht sei das wichtigste politische Grundrecht überhaupt. Das habe sogar das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Die Initiatoren hoffen, dass nunmehr die Argumente für das Kinderwahlrecht ohne Stellvertretung in zukünftigen Debatten mehr Aufmerksamkeit bekommen wird. Das Bündnis kündigte an, sich demnächst an die Fraktionen zu wenden. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages wurde das Petitionsverfahren beendet.

Das Schreiben des Petitionsausschusses ist auf unseren Internetseiten dokumentiert.

Weitere Informationen zur Kampagne ICH-WILL-WÄHLEN
sind zu finden unter:
www.ich-will-waehlen.de
oder rufen Sie uns an: 030/4479722

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Die Wahlrechtskampagne "Ich will wählen" wird gefördert vom Deutschen Kinderhilfswerk. Wir danken auch dem Bundesministerium für Jugend für eine finanzielle Unterstützung.

Deutsches Kinderhilfswerk

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